Häufig gestellte Fragen
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit NRW
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi)?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft kurz „SiFa“ genannt, ist eine qualifizierte Person, die Arbeitgeber*innen und Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung berät und unterstützt.
Sie nimmt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten wahr, sondern fungiert als beratende Fachperson.
Warum sollte ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Hauptgründe:
Gesetzliche Pflicht: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber*innen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen.
Schutz von Beschäftigten: Die SiFa hilft Gefahren zu erkennen bzw. zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, wodurch Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren reduziert werden.
Rechtliche und finanzielle Absicherung: Wird die Betreuung nicht sichergestellt, können Sanktionen drohen und im Schadenfall haftet ggf. das Unternehmen.
Wann muss eine externe SiFa beauftragt werden – reicht nicht intern?
Ob eine interne oder externe Fachkraft zum Einsatz kommt, hängt vom Betrieb ab (z. B. Größe, Gefährdungslage). Auch kleinere Betriebe können externe Betreuung sinnvoll finden, wenn keine eigene Fachkraft vorhanden ist.
Wichtig: Die Bestellung muss schriftlich erfolgen.
Welche konkreten Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Zu den typischen Aufgaben zählen u. a.:
-Gefährdungsbeurteilungen und Bewertungen von Arbeitsbedingungen.
-Beratung bei der Auswahl und Prüfung technischer Arbeitsmittel und Schutzausrüstung.
-Durchführung von Unterweisungen der Beschäftigten.
-Regelmäßige Begehungen im Betrieb und Meldung von Mängeln bzw. Vorschlag von Maßnahmen.
Wie häufig und in welchem Umfang muss die Betreuung durch eine SiFa erfolgen?
Der Umfang richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Gefährdungslage im Betrieb.
Es gibt keine starre Mindestmitarbeiterzahl – grundsätzlich ist eine Bestellung ab dem ersten Beschäftigten möglich.
In der Praxis definieren Versicherungsträger bzw. Berufsgenossenschaften konkrete Einsatzzeiten.
Was kostet die Beauftragung einer freiberuflichen SiFa?
Die Kosten variieren stark und hängen ab von: Betriebsgröße, Branche, Gefährdungsart, Häufigkeit der Betreuung, ob bereits eine interne Fachkraft vorhanden ist etc.
Als grobe Orientierung: Kleine Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial haben oft einen geringeren Aufwand als Betriebe mit großem Risiko – eine individuelle Kalkulation ist sinnvoll.
Welche Vorteile habe ich als Unternehmen durch eine SiFa-Beauftragung?
Vorteile sind unter anderem:
-Verbesserter Arbeitsschutz und Gesundheit bei den Beschäftigten → bessere Produktivität & geringere Ausfallzeiten.
-Rechtssichere Betreuung im Arbeitsschutz.
-Professionelle Risikoanalyse und Maßnahmenvorschläge, was zukunftsgerichtet Kosten und Haftung re- duzieren kann.
-Stärkung der Sicherheits- und Gesundheitskultur im Unternehmen (Image, Mitarbeitermotivation).
Was unterscheidet eine SiFa von anderen Rollen im Arbeitsschutz (z. B. Sicherheitsbeauftragten)?
Eine SiFa ist eine fachlich qualifizierte Person mit Beratungsaufgaben im Unternehmen im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten.
Sicherheitsbeauftragte hingegen werden meist aus der Belegschaft gewählt und haben eine andere Rolle – mehr auf Mitarbeiterebene mit Fokus auf Vorschläge und Beobachtungen, aber nicht primär mit der formellen Verantwortung des Arbeitsschutzes.
Muss ich als Unternehmer zusätzlich noch andere Dinge beachten?
Ja – neben der Bestellung einer SiFa müssen Sie als Arbeitgeber*in sicherstellen:
-dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig erfolgt;
-dass Mitarbeitende informiert, unterwiesen und ggf. geschult werden;
-dass Arbeitsmittel sicher eingesetzt werden und Schutzmaßnahmen wirksam sind;
-dass alle erforderlichen Dokumentationen vorhanden sind.
Eine SiFa unterstützt Sie bei all dem, übernimmt aber nicht Ihre Unternehmer- bzw. Führungsverantwortung im Arbeitsschutz.
